I.   Freiheit

 

Die Gewährung größtmöglicher Freiheit ist die zwingende Voraussetzung für Wohlstand und positive Entwicklung einer Gesellschaft. Innovationen, eigenständige Ideen, der Antrieb zur Herausbildung persönlicher Fähigkeiten und die Möglichkeit zu deren Umsetzung gelingen nur in einem freiheitlichen Umfeld mit auf das absolut Notwendige reduzierten Einschränkungen. Eine erfolgreiche Gesellschaft ist auf die Kreativität, den Willen und die Möglichkeit zur persönlichen Entfaltung jedes einzelnen Mitgliedes angewiesen und darf die grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte niemals ohne nachvollziehbare Not einschränken oder aufheben. Jede Entscheidung bezüglich der Begrenzung von Freiheitsrechten gehört in die Hand der zuständigen, vom Bürger demokratisch gewählten und dazu bestimmten Parlamente. Weder Expertengruppen noch andere vom Souverän nicht autorisierte und demokratisch nicht legitimierte Personen oder Gruppen dürfen mit solch weittragenden Rechten ausgestattet werden! Eine wesentliche Aufgabe des Staates und der entscheidungsverantwortlichen Politik ist die Schaffung und Erhaltung maximaler Freiheit für seine Bürger – auch und gerade zu Lasten eigener Macht und Einflussmöglichkeiten. Politik hat weder Berechtigung noch Auftrag, den erwachsenen Bürger - den Souverän - zu bevormunden, zu moralisieren und vor sich selbst zu beschützen. Der Staat mit all seinen Institutionen hat sich auf klar definierte Kernaufgaben zu beschränken, die er - personell und sachlich hervorragend ausgestattet - hochprofessionell zum Wohle der Bürger bearbeitet. Die Nutzung größtmöglicher Freiheitsrechte bedeutet für alle Mitglieder der Gesellschaft gleichzeitig natürlich auch die Pflicht zur Übernahme eigener Verantwortung.

Jegliches staatliche und politische Handeln darf sich nur in den Grenzen des durch den Bürger, den Souverän, in freien Wahlen beeinflussbaren Rahmens bewegen. Die Bundesrepublik Deutschland als souveräner Staat unterwirft sich keinen von außen diktierten Rechtsvorschriften und Weisungen über die bündnisbedingten internationalen Verpflichtungen hinaus. Weder nichtstaatliche Organisationen noch Gerichte außerhalb Deutschlands haben das Recht, direkt oder indirekt – den souveränen Wähler übergehend - Einfluss auf das Leben in Deutschland auszuüben.


 II.  Wohlstand


Der Wohlstand einer Nation bemisst sich am Wohlstand seiner Bürger und nicht am Wohlstand des Staates! Wohlstand bedeutet für den Einzelnen die Erfüllung realistischer Lebensträume bei entsprechendem Fleiß, Zielstrebigkeit und Sparsamkeit. Zum Beispiel muss es einem qualifizierten Berufstätigen mit voller Arbeitsstelle möglich sein, ohne staatliche Unterstützung eine Familie zu versorgen und eine eigene Wohnung oder ein Haus zu erwerben oder zu bauen, um unabhängig wohnen und leben zu können. Alle Bürger eines Landes müssen die Chance haben, sich in freier Entscheidung eine gesicherte Existenz nach ihren individuellen Vorstellungen aufbauen zu können.

 Ein Unternehmer muss in einem Land attraktive Bedingungen vorfinden, um sich in marktwirtschaftlicher Konkurrenz gegenüber seinen Mitbewerbern im In- und Ausland behaupten zu können und Gewinne zu erwirtschaften. Unternehmerische Selbstständigkeit mit allen Chancen und Risiken muss vom Staat und dem Politikbetrieb gefördert und wertgeschätzt werden. Bürokratieabbau, steuerliche Attraktivität, gesicherte Energieversorgung, Bereitstellung und Erhaltung der Infrastruktur und die Bildung künftiger Beschäftigter sind Kernaufgaben staatlichen Handelns zur Förderung und Unterstützung unternehmerischer Selbstständigkeit. Nur in einer gesunden, wettbewerbsorientierten sozialen Marktwirtschaft im Sinne Ludwig Erhards können ausreichende Gewinne generiert und Löhne und Gehälter gezahlt werden, die über Steuern und Abgaben finanzierte soziale Absicherungen und Wohltaten ermöglichen.

 Der Staat und seine Institutionen, einschließlich der politischen Akteure, haben sich einzig auf die Schaffung und Erhaltung der Rahmenbedingungen zum Wohle der Bürger und Unternehmer auszurichten. Die ideologische Verfolgung von Weltverbesserungs- und Rettungsideen und die Umverteilung von Steuermitteln zur Herstellung von Gleichheitsphantasien zählen nicht zu den Aufgaben eines Staates, der sich strikt auf seine Kernaufgaben zu reduzieren hat. Erwirtschaftete Mittel gehören zuerst dem Bürger und Unternehmer, die sie durch Leistung und Risikobereitschaft erworben haben, nicht einem ausufernden, machtgierigen und anmaßenden Staats- und Politikbetrieb. Seine Kernaufgaben muss der Staat uneingeschränkt und in hoher Qualität erfüllen. Darüber hinausgehende Aktivitäten und Leistungen sind allesamt zu hinterfragen, zu prüfen und gegebenenfalls zu beschränken oder einzustellen. Die Festlegung der Definition und des Umfanges staatlicher Kernaufgaben bedarf eines offenen, tabulosen gesellschaftlichen und politischen Diskurses.


III.  Sicherheit

 

Ohne ausreichende Sicherheit ist ein Leben in Freiheit und Würde nicht möglich! Oberste und erste Aufgabe eines Nationalstaates und seiner Institutionen ist die Herstellung und Aufrechterhaltung angemessener, verhältnismäßiger sicherheitsdienlicher Strukturen zum Wohle seiner freien Bürger als Gegenleistung zu deren Entrichtung von Steuern und Abgaben. Kommt ein Staat dieser grundlegenden Pflicht nicht nach, entfällt im Gegenzug die Verpflichtung des Bürgers zur Entrichtung seiner Abgaben an den Staat.

Jede normative Rechtsetzung in Bund, Ländern und Kommunen unterliegt immer dem Gebot der Verhältnismäßigkeit und der Prämisse, die Freiheit der Bürger in möglichst geringem Umfang einzuschränken. Nach unserem Grundgesetz ist ausnahmslos jeder vor dem Gesetz gleich und hat sich in exakt diesem Rahmen zu bewegen. Ausnahmen darf es dabei nicht geben – auch keine sittlich, moralisch oder ökologisch begründeten! Es kann keinesfalls die Aufgabe eines Staates sein, seine Bürger vor sich selbst zu beschützen und so deren Freiheiten unzulässig einzuschränken – so edel und human die Motive auch klingen mögen. Eigenverantwortung und Entscheidungsfreiheit des Individuums müssen möglichst unangetastet bleiben, solange die Belange Dritter nicht nachteilig berührt werden. Die Grundrechte des Einzelnen dürfen niemals zum Zwecke des "Wohles" einer Mehrheit geopfert werden!

Neben dem rechtlich abgesicherten Schutz von Leib und Leben, Selbstbestimmung, Eigentum und weiteren Grundrechten des einzelnen Bürgers umfasst der Sicherheitsbegriff ebenso die staatliche Gewährleistung dauerhaft stabiler Strukturen, um mittel- und langfristige persönliche und unternehmerische Planungen vornehmen zu können. Politisches und staatliches Handeln hat sich ausschließlich an den Bedürfnissen und dem Wohle seiner Bürger auszurichten, nicht an ideologischen Wunschvorstellungen zur Zwangsbeglückung seiner im Lande lebenden Menschen und der restlichen Welt!


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